Die sieben Fallen sind nicht alphabetisch oder dramaturgisch gewählt, sondern nach drei Filtern strukturiert:
- Gesetzlich verankert. Jeder Eintrag verweist auf einen konkreten Paragraphen — EStG, AStG, ErbStG — oder auf den Status des DBA Deutschland–VAE, nicht auf Verwaltungsmeinungen oder Erlasse.
- DACH-Investor relevant. Strukturen, die ausschließlich Konzern-Tochterunternehmen oder Family-Office-Vehikel betreffen, sind nicht enthalten.
- Häufig falsch eingeschätzt im Maklerprozess. Genau diese Lücken sind der Punkt — wo der Verkaufsprozess endet und die deutsche Steuerlogik tatsächlich greift.
Dies ist eine strukturelle Übersicht zur informierten Beratungsvorbereitung — keine steuerliche Empfehlung für den Einzelfall. Verifikations-Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Außensteuergesetz (AStG), Einkommensteuergesetz (EStG), Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Status des DBA Deutschland–VAE in der aktuellen amtlichen Form. Für die individuelle Würdigung gehört jeder dieser Punkte in die Hand eines Steuerberaters oder Fachanwalts für Steuerrecht — speziell mit AStG-Kompetenz.
