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Insights · Steuern & Gebühren · Mai 2026

Fällt 5% VAT auf den Kauf einer Dubai-Wohnimmobilie an?

Nein — Wohnimmobilien sind VAT-frei. Nach UAE Federal Decree-Law 8/2017 ist der erste Verkauf einer neuen Wohnimmobilie innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung zero-rated (0% VAT), Folgeverkäufe sind exempt. Käufer zahlen keine Mehrwertsteuer auf den Wohnungspreis. 5% VAT fallen jedoch auf Gewerbeimmobilien sowie auf alle Transaktionsdienstleistungen an: Maklerprovision, Anwalt, Conveyancer, Property Management, Möbel.

VAT-Behandlung im Überblick

TransaktionVAT-BehandlungRechtsgrundlage
Wohnimmobilie — Erstverkauf (≤ 3 Jahre nach Bau)0% VAT (zero-rated)Art. 45 FDL 8/2017
Wohnimmobilie — Folgeverkauf / SecondaryVAT-exemptArt. 46 FDL 8/2017
Wohnimmobilie — langfristige VermietungVAT-exemptArt. 46 FDL 8/2017
Wohnimmobilie — kurzfr. Vermietung (Holiday Home)5% VATArt. 19 CD 52/2017
Gewerbeimmobilie — Verkauf5% VATArt. 2 FDL 8/2017
Gewerbeimmobilie — Vermietung5% VATArt. 2 FDL 8/2017
Maklerprovision5% VAT auf ProvisionArt. 2 FDL 8/2017
Property Management Fees5% VATArt. 2 FDL 8/2017
DLD-Transfergebühr (4%)Keine VAT (Behördengebühr)FTA VATGRE1

Was das für DACH-Käufer praktisch bedeutet

  • Bei einer Off-Plan- oder Wohn-Ready-Investition kommen keine 5% VAT auf den Kaufpreis dazu — eine bei DACH-Käufern oft unterstellte Mehrbelastung, die schlicht nicht existiert.
  • Die Nebenkosten verschieben sich aber durch VAT: 2% Maklergebühr werden faktisch 2,1% inkl. VAT — siehe Gesamtkostenstruktur Dubai-Immobilienkauf.
  • Wer kurzfristig vermietet (z. B. Airbnb/Holiday Home), wird ab AED 375.000 Jahresumsatz VAT-pflichtig und muss sich registrieren — relevant für Buy-to-Let-Strategien.
  • Gewerbeimmobilien sind voll VAT-pflichtig — für die DACH-Käufer-Mehrheit (Wohnen) jedoch irrelevant.
  • Die deutsche Umsatzsteuer ist von all dem nicht berührt: Es gibt keine deutsche USt auf eine VAE-Immobilientransaktion (Ortsprinzip § 3a UStG: Belegenheit der Immobilie).

Quellen

  • UAE Federal Decree-Law No. 8 of 2017 — Value Added Tax
  • UAE Cabinet Decision No. 52 of 2017 — Executive Regulations of the VAT Law
  • FTA Public Clarification VATP003 — Real Estate
  • FTA VAT Real Estate Guide — VATGRE1
  • § 3a UStG — Ortsprinzip Grundstücksleistungen

Hinweis: Bei Mischnutzung (z.B. Serviced Apartment, Hotelapartment) gelten Sonderregeln nach VATGRE1. Konkrete VAT-Beurteilung im Einzelfall sollte mit einem UAE-zugelassenen Steuerberater geklärt werden.

Die Fragen, die zuerst kommen

Beantwortet.

Fällt 5% VAT auf den Kauf einer Dubai-Wohnimmobilie an?

Nein. Wohnimmobilien sind in den VAE grundsätzlich VAT-frei. Der erste Verkauf einer neuen Wohnimmobilie innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung ist nach Federal Decree-Law 8/2017 zero-rated (0% VAT mit Vorsteuerabzug für den Entwickler), alle Folgeverkäufe sind exempt (VAT-befreit ohne Vorsteuerabzug). Käufer zahlen also keine Mehrwertsteuer auf den Wohnungspreis.

Wie ist der Unterschied zwischen "zero-rated" und "exempt"?

Zero-rated bedeutet: 0% VAT auf den Verkauf, aber der Entwickler darf Vorsteuern aus Baukosten abziehen — wirtschaftlich neutral. Exempt bedeutet: 0% VAT auf den Verkauf, aber kein Vorsteuerabzug — die VAT-Kosten im Vor­steu­er­bereich wirken kostentreibend. Für den Käufer ist das Ergebnis gleich (0% beim Kauf), für den Verkäufer macht es einen Liquiditätsunterschied.

Wann fallen 5% VAT bei einer Dubai-Immobilie an?

Bei kommerziellen Immobilien (Büro, Einzelhandel, Hotel, Lager) wird auf den Kaufpreis 5% VAT erhoben. Bei Wohnimmobilien fällt 5% VAT auf alle damit verbundenen Dienstleistungen an: Maklerprovision, Anwaltsgebühren, Conveyancer, Property-Management-Fees, Inneneinrichtung, Möbel. Auch kurzfristige Vermietung (Holiday Homes, Serviced Apartments) ist VAT-pflichtig.

Gilt VAT auch auf Off-Plan-Zahlungen während der Bauphase?

Auf den Wohnimmobilien-Kaufpreis selbst nicht — der Erstverkauf ist innerhalb von 3 Jahren nach Fertigstellung zero-rated, auch wenn die Zahlungen über mehrere Jahre laufen. Auf die rund um Off-Plan anfallenden Dienstleistungen (Makler, NOC-Bearbeitung, DLD-Trustee-Office-Fee, beglaubigte Übersetzungen, Anwalt) fallen jedoch reguläre 5% VAT an. Maklerprovision von 2% wird also faktisch zu 2,1% inkl. VAT.

Ali Daioub