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Insights · DACH-Erbplanung · Mai 2026

Wie wird eine Dubai-Immobilie deutscher Eigentümer vererbt?

Ohne registriertes Testament wendet das Dubai-Gericht für Nicht-Muslime nach UAE Federal Decree-Law 41/2022 grundsätzlich das Erbrecht des Heimatlands an. In der Praxis empfiehlt sich für DACH-Eigentümer ein im DIFC Wills Service Centre registriertes Testament — Common-Law-Verfügungsfreiheit ohne Scharia-Pflichtteilsbindung, anerkannt von Dubai- und RAK-Gerichten.

Erbrechts-Optionen für nicht-muslimische DACH-Eigentümer

OptionRechtsgrundlageKosten
DIFC Single WillDIFC Wills Rules 201710.000 AED
DIFC Mirror Will (Ehepaar)DIFC Wills Rules 201715.000 AED
Personal Status Law Nicht-MuslimeUAE Federal Decree-Law 41/2022Gerichtsgebühren
Kein Testament (Default)Heimatrecht / im Streitfall SchariaHöchstes Streitrisiko

Was DACH-Eigentümer beachten sollten

  • DIFC-Will plus deutsches Testament — der DIFC-Will deckt die UAE-Vermögenswerte, das deutsche Testament den Rest. Beide müssen widerspruchsfrei sein.
  • Probate-Verfahren beschleunigt — ein registrierter DIFC-Will reduziert das Übertragungsverfahren auf typisch 4 – 12 Wochen statt 6 – 24 Monate bei streitiger Erbfolge.
  • Bankguthaben separat — UAE-Bankkonten werden bei Tod eingefroren, bis Probate vorliegt. Joint Accounts mit Survivorship Clause helfen.
  • Visa-Auswirkungen — Aufenthaltsvisa abhängiger Familienmitglieder erlöschen mit dem Tod des Sponsors; im Goldenen-Visum-Sponsorship gibt es Sonderregeln.
  • Verwandt: Goldenes Visum Dubai durch Immobilieninvestition.

Erbschaftssteuer-Aspekt

Die VAE erheben weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer. Deutsches ErbStG bleibt für deutsche Erblasser und Erben jedoch in voller Höhe anwendbar — die Dubai-Immobilie ist als Auslandsvermögen zu deklarieren. Freibeträge nach §16 ErbStG (Ehegatte 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR) gelten unverändert.

Quellen

  • UAE Federal Decree-Law No. 41 of 2022 — Civil Personal Status Law for Non-Muslims
  • DIFC Wills Service Centre — Rules of the Wills Service (2017, aktualisiert 2023)
  • EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 — anwendbares Recht und Rechtswahl
  • Deutsches Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) §§ 1, 2, 16

Hinweis: Erbrechtliche Fragen sind hochgradig einzelfallabhängig. Dieser Beitrag ist kein anwaltlicher Rat. Für die Errichtung eines DIFC-Wills oder die Abstimmung mit einem deutschen Testament ist die Einbindung eines DIFC-zugelassenen Anwalts und eines deutschen Fachanwalts für Erbrecht erforderlich.

Die Fragen, die zuerst kommen

Beantwortet.

Wie wird eine Dubai-Immobilie deutscher Eigentümer vererbt?

Ohne registriertes Testament wendet das Dubai-Gericht für nicht-muslimische Eigentümer grundsätzlich das Erbrecht des Heimatlandes an (UAE Federal Decree-Law 41/2022 zur zivilen Personenstandsregelung für Nicht-Muslime). In der Praxis empfiehlt sich für DACH-Eigentümer ein im DIFC Wills Service Centre registriertes Testament, das die Immobilie nach Common-Law-Prinzipien an die im Will benannten Begünstigten überträgt — ohne Pflichtteilsbindung nach Scharia.

Was ist das DIFC Wills Service Centre?

Das DIFC Wills Service Centre ist eine Common-Law-Registrierungsstelle des Dubai International Financial Centre, bei der nicht-muslimische Erblasser ein englischsprachiges Testament für ihre Vermögenswerte in Dubai und Ras Al Khaimah hinterlegen können. Es entstand 2015 und arbeitet nach DIFC-Recht, das wesentliche Common-Law-Prinzipien (testamentarische Verfügungsfreiheit, Probate-Verfahren, Trust-ähnliche Strukturen) anwendet.

Was kostet ein DIFC-Will?

Die DIFC-Gebühren für ein registriertes Testament betragen 10.000 AED für ein Single Will, 15.000 AED für ein Mirror Will (zwei verbundene Testamente, typisch Ehepaar) — jeweils zuzüglich anwaltlicher Beratung. Die Registrierung ist nicht zeitlich befristet. Eine Aktualisierung (Codicil) ist gegen geringere Gebühr möglich. Online-Registrierung ist über das DIFC Wills Portal verfügbar.

Gilt für deutsche Erblasser nicht ohnehin deutsches Erbrecht?

Nach EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 wendet ein deutsches Nachlassgericht für Immobilien im Ausland grundsätzlich deutsches Erbrecht an, sofern der Erblasser den letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und kein abweichendes Recht gewählt wurde. Das Dubai-Gericht ist daran nicht gebunden — daher empfiehlt sich ein DIFC-Will plus deutsches Testament, die sich abstimmen und gegenseitig stützen.

Ali Daioub