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Insights · Vertrag & Brokerage · Mai 2026

RERA Form F — Dubais Standardvertrag im Secondary Market

Form F ist die von der Real Estate Regulatory Agency über das Trakheesi-System vorgeschriebene Vorlage einer Memorandum of Understanding zwischen Käufer und Verkäufer beim Erwerb einer Bestandsimmobilie in Dubai. Die Vereinheitlichung der MOU-Praxis durch Form F hat die früher übliche Vielzahl bilateraler Vorverträge mit unterschiedlichen Schutzniveaus weitgehend abgelöst. Wer als DACH-Käufer eine fertige Wohnung von einem Bestandshalter erwirbt, wird in nahezu allen Fällen ein Form-F-Dokument unterzeichnen — die Qualität der Klauseln innerhalb der vorgegebenen Felder entscheidet über die tatsächliche Käufer-Position.

Die RERA-Formularfamilie im Überblick

FormularFunktionParteien
Form AListungsvereinbarungVerkäufer ↔ Makler
Form BKäufer-Makler-BeauftragungKäufer ↔ Makler
Form FMOU KaufvertragKäufer ↔ Verkäufer
Form IMakler-Makler-ProvisionsteilungVerkäufer-Makler ↔ Käufer-Makler

Welche Klauseln Form F mindestens enthält

  • Parteien und Vollmacht: Käufer, Verkäufer, Vertretungsverhältnisse (z. B. Power of Attorney).
  • Objekt-Identifikation: DLD-Plot-Nummer, Title-Deed-Referenz, Gebäudename, Einheitennummer, eingetragene Fläche in m².
  • Kaufpreis und Anzahlung: Gesamtbetrag in AED, Höhe der Anzahlung (Marktpraxis 10 %), Treuhänder.
  • NOC-Pflicht: Verkäufer hat die Entwicklerfreigabe (No Objection Certificate) beizubringen; Frist und Kostenträger sind festzulegen.
  • Übergabe und Title-Deed-Umschreibung: Termin am DLD Trustee Office, Restzahlung Zug-um-Zug, Schlüssel-Übergabe.
  • Service-Charge-Endstand: Abrechnung bis zum Tag der Eigentumsumschreibung über das Mollak-Portal.
  • Pönalen: typisch — Käufer-Rücktritt = Verlust der Anzahlung, Verkäufer-Rücktritt = Pflicht-Rückzahlung in doppelter Höhe.

Treuhand der Anzahlung — was Form F implizit voraussetzt

Form F bindet die Anzahlung an einen RERA-registrierten Trustee oder den Verkäufer-Makler als Treuhänder. Der Verkäufer erhält die Anzahlung erst Zug-um-Zug gegen Eigentumsübertragung am DLD Trustee Office. Damit ist die Risiko-Struktur strukturell besser als bei deutschen Reservierungs- oder Anzahlungsvereinbarungen vor notarieller Beurkundung — vorausgesetzt, der Trustee ist eine seriöse Bankniederlassung oder DLD-Trustee-Office, nicht eine ungeprüfte Makler-Drittpartei.

Typische DACH-Stolpersteine

  • NOC-Frist offen: wird die Beibringung des Developer-NOC nicht zeitlich fixiert, kann die Transaktion sich um Monate verzögern.
  • DLD-4-%-Fee nicht zugewiesen: gesetzlich Käufer, Marktpraxis oft 50/50 — siehe DLD-Transfer-Fee-Klausel. Form F muss eindeutig regeln, wer zahlt.
  • Vermietete Einheit: bei bestehendem Ejari-Mietvertrag erbt der Käufer die Lease — siehe Tenanted-Property-Übergang. Sicherheitsdeposit-Übergabe explizit regeln.
  • Vollmachts-Validität: bei Remote-Kauf via PoA muss die Vollmacht UAE-rechtlich anerkannt sein (Beglaubigung + Apostille + arabische Übersetzung).

Bindungswirkung — was Form F faktisch ist

Form F ist kein bloßer Letter of Intent. Mit der Unterzeichnung beider Parteien und der Treuhand-Anzahlung entsteht ein bindender Kaufvertrag nach UAE-Vertragsrecht (Federal Law No. 5 of 1985, „Civil Transactions Law"). Rücktritt ist nur aus den ausdrücklich in Form F vereinbarten Gründen möglich; allgemeine deutsche Widerrufsrechte gelten nicht. DACH-Käufer sollten deshalb keine Form F unterzeichnen, ohne die Due-Diligence-Prüfung abgeschlossen zu haben — eine nachträgliche Korrektur ist nur einvernehmlich möglich.

Quellen

  • Real Estate Regulatory Agency (RERA) — Trakheesi Brokerage Practice Guidelines
  • Dubai Land Department — Standard Contract Forms A, B, F, I
  • Dubai Law No. (85) of 2006 — Regulation of Real Estate Brokers Register
  • UAE Federal Law No. (5) of 1985 — Civil Transactions Law

Hinweis: RERA aktualisiert die Trakheesi-Formularvorlagen periodisch. Vor Unterzeichnung sollte die jeweils aktuelle Form-F-Fassung vom lizenzierten Makler bestätigt werden. Bei komplexen Transaktionen lokalen Immobilienanwalt einschalten.

M.Sc. Ali Daioub