Insights · Recht & Betriebskosten · Mai 2026
Mollak — Dubais Pflichtplattform für Service-Charges
Seit Einführung im Jahr 2019 ist Mollak die vom Dubai Land Department vorgeschriebene Plattform für die Abwicklung von Service-Charges in fast allen Apartmentanlagen, Townhouse-Communities und gemischt genutzten Immobilien Dubais. Die Verlagerung der Zahlungsflüsse in RERA-überwachte Treuhandkonten ist eine der wichtigsten strukturellen Korrekturen am Dubai-Wohnungsmarkt der vergangenen Jahre. Wer als DACH-Eigentümer Service-Charges versteht, sollte das Mollak-System kennen — nicht nur als Zahlungskanal, sondern als governance-relevanten Hebel gegen willkürliche Erhöhungen.
Die Mollak-Architektur im Überblick
| Element | Funktion | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mollak-Plattform | zentrales Service-Charge-Portal | DLD/RERA Implementierung 2019 |
| Trust-Account je Community | getrennte Treuhand für Charges | Law (6) of 2019 |
| RERA-Budget-Genehmigung | jährliche Vorprüfung | Law (6) of 2019 + RERA Practice Notes |
| OA-Versammlung | Eigentümer-Mitsprache | Law (6) of 2019 |
| Streit-Beilegung | Mollak-Beschwerde + RERA-Schiedsstelle | Law (6) of 2019 |
Warum Treuhand vor Mollak ein DACH-Risiko war
- Vermischung der Mittel: Management-Gesellschaften zogen Service-Charges auf eigene Geschäftskonten ein — bei Liquiditätsproblemen ergaben sich Auswirkungen auf Community-Budget.
- Intransparenz: DACH-Eigentümer mit Fernverwaltung erhielten Abrechnungen ohne strukturierte Soll/Ist-Gegenüberstellung.
- Verschleppte Reservebildung: Sinkfonds für größere Sanierungen flossen oft nicht in dedizierte Konten.
- Eskalierende Erhöhungen ohne Genehmigung: Vor Mollak konnten Charges willkürlich angepasst werden — Eigentümer hatten faktisch keine Veto-Möglichkeit.
Wie DACH-Eigentümer Mollak aktiv nutzen
- Account-Registrierung: jeder eingetragene Eigentümer kann eigenen Mollak-Zugang anfordern — auch bei Halten über deutsche GmbH-Holding.
- Budget-Einsicht: vor jährlicher OA-Versammlung das RERA-genehmigte Budget Posten-für-Posten prüfen.
- OA-Mitsprache: Stimmrecht in der Owner Association ist nach Law (6) of 2019 an Anteilsverhältnis (Quote nach Bruttofläche) gebunden — auch Non-Resident-DACH-Eigentümer können via Power of Attorney teilnehmen.
- Streit-Eskalation: bei Überzeugung, dass Charges willkürlich erhöht werden, Mollak-Beschwerde mit Verweis auf Budget-Audit einleiten.
- Property-Management-Berichte: bei Fernverwaltung monatliche Mollak-Auszüge in Reporting-Workflow integrieren.
Grenzen des Schutzes
- Mollak ersetzt nicht die operative Qualität der Management-Gesellschaft — Reaktionszeit, Instandhaltungsstandards und Mängelbeseitigung sind weiterhin operatives Risiko.
- Genehmigte Budgets können in Premium-Communities trotzdem 8–15 % p. a. steigen, wenn Strom-, Cooling- und Sicherheitskosten objektiv zulegen.
- DACH-typische Energieeffizienz-Argumentation ist in Mollak-Diskussionen nur begrenzt überzeugend, weil Cooling-Fee-Anteil über DEWA/Empower separat kalkuliert wird.
- Mollak greift nicht für Free-Hold-Villen ohne Joint-Ownership-Element — dort gibt es keine zentrale Plattform.
Quellen
- Dubai Law No. (6) of 2019 — Ownership of Jointly Owned Real Property in the Emirate of Dubai
- Dubai Law No. (27) of 2007 — Jointly Owned Properties (Vorgänger-Recht)
- Dubai Land Department — Mollak Implementation Guidelines
- RERA Dubai — Service Charge Budget Approval Practice Notes
Hinweis: Mollak-Prozesse und RERA-Genehmigungspraxis werden fortlaufend aktualisiert. Bei konkreten OA-Streitfällen lokalen Anwalt für Joint-Ownership-Recht einschalten.
