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Insights · Transaktion & Vermietung · Mai 2026

Vermietete Dubai-Immobilie kaufen — die Mietübernahme korrekt strukturieren

In Dubai läuft der Mietvertrag mit dem Eigentum mit. Ein Verkauf beendet die Lease nicht — der Käufer wird automatisch neuer Vermieter und tritt in den bestehenden Mietvertrag ein, inklusive Restlaufzeit, vereinbartem Mietzins und übernommener Sicherheitskaution. Diese Grundregel aus Dubai Law 26/2007 macht den Erwerb einer vermieteten Einheit für DACH-Investoren interessant — sofortige Mieteinnahmen, kein Vakanz-Risiko — und gleichzeitig anspruchsvoll. Eigenbedarfs-Kündigung erfordert zwölfmonatige Vorankündigung nach Law 33/2008; die Kaution wandert mit.

Die Mietübernahme im Überblick

ElementBehandlungRechtsgrundlage
Mietvertraggeht automatisch auf Käufer überLaw 26/2007
Mietzinsunverändert bis VertragsendeLaw 26/2007 / Smart Rental Index
SicherheitskautionÜbergabe Verkäufer → KäuferMarktpraxis, SPA-Klausel
Ejari-Eintragmuss auf Käufer umgeschrieben werdenDLD Ejari Guidelines
Eigenbedarfskündigung12-Monats-Notice notariell beglaubigtLaw 33/2008 Art. 25(2)

Warum vermietete Einheiten für DACH-Käufer attraktiv sind

  • Sofortige Mietzuflüsse: kein Vakanzrisiko, keine Erstvermietungs-Suche, kein Inserate-Aufwand.
  • Stabilisierte Yield: der vereinbarte Mietzins ist nachweislich am Markt durchsetzbar.
  • Preisabschlag: vermietete Einheiten handeln je nach Restlaufzeit und Mietniveau 3–8 % unter dem Vergleichswert leerstehender Einheiten.
  • Tax-Reporting: klare Anlage-V-Daten ab Tag 1 — keine Anlauf-Periode mit fiktiven Werten.

Was DACH-Käufer im SPA / Form F regeln müssen

  • Kautionsübergang: explizit als Barbetrag oder als Kaufpreisreduktion festhalten; Belege des Mieter-Originals beifügen.
  • Mietabgrenzung: pro rata temporis zum Übergabetag — bereits geleistete Mietzahlungen müssen anteilig vom Verkäufer übertragen werden.
  • Ejari-Umschreibung: Pflicht des Verkäufers, die Mitwirkung des Mieters bei der Umschreibung sicherzustellen.
  • Service-Charge-Abrechnung: bis zum Übergabetag durch Verkäufer beglichen, dokumentiert über das Mollak-Portal.
  • NOC des Bauträgers: bei Joint-Ownership-Einheiten Voraussetzung für die DLD-Umschreibung.

Die 12-Monats-Eviction-Falle

Wer als DACH-Käufer eine vermietete Einheit für Eigennutzung erwirbt, kann den Mieter nicht sofort räumen. Eine Eviction-Notice für Eigenbedarf oder Verkauf ist nach Dubai Law 33/2008 Art. 25(2) zwölf Monate im Voraus notariell beglaubigt zuzustellen. Erfasst sind ausschließlich fünf gesetzliche Gründe: Eigennutzung durch den Eigentümer oder nahe Angehörige, Verkauf der Einheit, umfangreiche Renovierung mit Bauverhinderung, Abriss oder vollständige Umgestaltung. Bei Streit entscheidet das Rental Dispute Center.

Sonderfall: Mietzins unter Smart-Rental-Index

Liegt der vereinbarte Mietzins unter dem Smart-Rental-Index-Benchmark, kann der neue Eigentümer bei der nächsten Verlängerung eine Erhöhung im gesetzlich erlaubten Korridor (0 bis 20 % je nach Differenz zum Index) durchsetzen — vorausgesetzt, die zwingende neunzigtägige Vor-Mitteilung wird eingehalten. Diese Optionalität ist ein wesentlicher, oft nicht eingepreister Hebel bei der Bewertung vermieteter Einheiten.

Sonderfall: Ausländische Vermietung über UAE-Holding

Wird die Einheit über eine deutsche GmbH oder UAE-Free-Zone-Holding gehalten (vgl. Holding-Strukturen), läuft die Mietübernahme identisch — das Eigentum geht auf die Gesellschaft über, die Lease ist davon nicht betroffen. Vorsicht bei der Trade-License-Aktivierung der Holding für Vermietungsumsätze; falsche Aktivität kann zur Beanstandung durch Dubai Economy & Tourism führen.

Quellen

  • Dubai Law No. (26) of 2007 — Regulation of Relationship between Landlords and Tenants
  • Dubai Law No. (33) of 2008 — Amendment of Law 26/2007, Art. 25 (12-month eviction notice)
  • Dubai Land Department — Ejari Registration System Guidelines
  • RERA — Smart Rental Index Methodology

Hinweis: Vermieter-Mieter-Verhältnisse können sich regulatorisch ändern. Vor konkreten Transaktionen lokalen Anwalt für Joint-Ownership- und Mietrecht einschalten.

M.Sc. Ali Daioub