Insights · Transaktionsleitfaden · Mai 2026
Brauche ich eine Vollmacht (POA) für den Dubai-Immobilienkauf?
Nur ohne persönliche Anreise. Erscheint der Käufer selbst beim DLD-Trustee-Office, reicht der Reisepass. Für Fernabschluss braucht es eine Special Power of Attorney: notariell beglaubigt in Deutschland, mit Apostille (VAE seit 2025 Haager Mitglied), beglaubigt ins Arabische übersetzt und beim Dubai Notary attestiert. Generalvollmachten akzeptiert das DLD nicht — die Vollmacht muss die konkrete Immobilie nennen.
Der vierstufige Legalisationsweg seit 2025
| Schritt | Behörde | Funktion |
|---|---|---|
| 1 | Notar in Deutschland | Notarielle Beurkundung der Special POA |
| 2 | Landgericht / OLG / Justizministerium | Haager Apostille (ersetzt seit 2025 die UAE-Botschaftslegalisation) |
| 3 | UAE-zertifizierter Übersetzer | Beglaubigte Übersetzung DE/EN → AR |
| 4 | Dubai Notary Public | Attestierung — erst dann ist die POA DLD-tauglich |
Pflichtinhalte der Vollmacht
- Vollmachtgeber: vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse
- Bevollmächtigter: vollständiger Name, Passnummer, Emirates-ID-Nummer, Adresse
- Immobilien-Identifikation: Property ID des DLD, Projektname, Unit-Nummer, Entwickler
- Umfang: SPA-Unterzeichnung, Zahlungsabwicklung, NOC-Beantragung, DLD-Transfer, Title-Deed-Empfang, Ejari-Registrierung
- Gültigkeitsdauer: max. 24 Monate, üblicher Korridor 12 Monate
- Sub-Bevollmächtigung: ausdrücklich erlaubt oder ausgeschlossen — Standard: ausgeschlossen
Kostenrahmen (Erfahrungswerte 2026)
- Notarielle Beurkundung Deutschland: ca. 60–150 EUR
- Apostille Landgericht / OLG: 20–25 EUR
- Beglaubigte Übersetzung DE → AR: 150–250 EUR (je Seite)
- Dubai Notary Public: AED 200–500 (≈ 50–120 EUR)
- Gesamtkosten typisch: 350–600 EUR
Wann das DLD eine Vollmacht zurückweist
- Generalvollmacht ohne Bezug zur konkreten Immobilie
- Apostille fehlt oder ist mehr als 6 Monate älter als der Notariatsstempel
- Übersetzung nicht von UAE-zertifiziertem Übersetzer
- Vollmacht älter als 24 Monate
- Widersprüche zwischen deutscher und arabischer Fassung
Quellen
- UAE Federal Law No. 22 of 1991 — Notary Public Law
- Haager Apostille-Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 — VAE Beitritt 2025
- Dubai Land Department — POA Acceptance Guidelines (dubailand.gov.ae)
- Dubai Courts — Notary Public Services
Hinweis: Vollmachtsfragen sind Einzelfallrecht. Für die rechtssichere Gestaltung der Vollmacht (insbesondere bei Off-Plan mit Zwischenzahlungen) ist die Beauftragung eines in Dubai zugelassenen Anwalts oder eines beim DLD akkreditierten Conveyancers angezeigt.
