AXD

Insights · Steuer & Betrieb · Mai 2026

Gibt es Grundsteuer in Dubai? — Strukturell: nein

Dubai erhebt keine jährliche Grundsteuer im deutschen Sinn auf Immobilieneigentum. Es gibt eine einmalige DLD-Transfer-Fee von 4 % des Kaufpreises beim Erwerb sowie eine Housing-Fee von 5 % der Jahresmiete für genutzte Wohneinheiten — abgewickelt über die monatliche DEWA-Strom-Wasser-Rechnung. Für DACH-Eigentümer ist diese strukturelle Lücke einer der ökonomisch wirksamsten Unterschiede zum deutschen Immobilienmarkt. Was an wiederkehrenden Lasten tatsächlich bleibt, ist die Summe aus Service-Charges, Cooling-Charges und — bei Eigennutzung — der Housing-Fee.

Was es nicht gibt — und was es gibt

PositionExistiert in Dubai?Quelle
Jährliche Grundsteuer (Eigentümerlast)NeinUAE Federal Tax Authority
DLD-Transfer-Fee 4 %einmalig beim ErwerbExecutive Council Resolution 7/2013
Housing-Fee 5 % der Mietejährlich, vom BewohnerDubai Municipality, via DEWA
Service-Chargesjährlich, community-spezifischLaw (6) of 2019 / Mollak
VermögenssteuerNeinUAE Federal Tax Authority

Die Dubai Housing Fee im Detail

Die Housing Fee beträgt strukturell 5 % der jährlichen Miete und wird über zwölf gleichmäßige Raten in der DEWA-Rechnung erhoben. Berechnungsbasis ist der im Ejari-System registrierte Mietvertrag — fehlt ein registrierter Mietvertrag, schätzt Dubai Municipality den Mietwert aus dem RERA-Rentwertindex der entsprechenden Community. Bei vermieteten Wohnungen zahlt strukturell der Mieter; bei selbstgenutzten Wohnungen der Eigentümer. Eine separate Rechnung gibt es nicht — die Fee erscheint als Position innerhalb der Monats-DEWA-Rechnung.

Was DACH-Eigentümer trotz fehlender Grundsteuer kalkulieren müssen

  • Service-Charges: typisch AED 12–25 pro m² p. a. in Standard-Communities, AED 25–60 in Premium-Lagen, abgewickelt über das Mollak-Portal nach RERA-Budgetgenehmigung.
  • Cooling- und Strom-Wasser-Kosten: bei DEWA und Empower separat abgerechnet; bei District-Cooling oft Flat-Pauschale.
  • Housing-Fee (nur bei Eigennutzung): 5 % der geschätzten Jahresmiete via DEWA-Rechnung.
  • Versicherung der Einheit: nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfehlenswert AED 800–2.500 p. a.
  • Property-Management bei Fernverwaltung: typisch 5–8 % der Jahres-Mietzuflüsse.

Die deutsche Steuerseite — auch ohne Dubai-Grundsteuer relevant

Die Abwesenheit einer Dubai-Grundsteuer bedeutet nicht, dass deutsche Steuerpflichten entfallen. Mieteinkünfte werden über Anlage V der deutschen Einkommensteuererklärung erfasst — seit Aufhebung des Doppelbesteuerungsabkommens Ende 2021 ohne Anrechnung einer ausländischen Steuer, da Dubai selbst keine Einkommensteuer erhebt. Veräußerungsgewinne sind nach § 23 EStG innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig.

Strukturelle Implikation für DACH-Investoren

  • Die jährliche Nicht-Steuer-Belastung der Dubai-Immobilie liegt typisch bei 1,2–2,4 % des Marktwerts (Service-Charges + Cooling + Versicherung), nicht inklusive Strom-Wasser-Verbrauch.
  • Im deutschen Vergleich (Grundsteuer + Wohngeld + Reparaturrücklage) ist die Gesamtlast bei ähnlichem Komfortniveau in Dubai oft niedriger — aber nicht „kostenfrei".
  • Der wahre Effizienz-Vorteil liegt nicht in der Abwesenheit der Grundsteuer, sondern in der Abwesenheit von Einkommensteuer auf Mieten an der Dubai-Seite — bei Wegzug oder Steuerresidenz-Verlagerung wirksam.

Quellen

  • UAE Federal Tax Authority — Overview of Taxes Applicable in the UAE
  • Dubai Executive Council Resolution No. (7) of 2013 — DLD-Transfer-Fee
  • Dubai Municipality — Housing Fee 5 % Implementation Guidelines (via DEWA)
  • OECD — Property Tax Statistics United Arab Emirates

Hinweis: Steuer- und Gebührenstruktur in Dubai werden regulatorisch fortlaufend angepasst. Vor konkreten Allokationsentscheidungen DACH-Steuerberater und lokalen Anwalt einschalten.

Die Fragen, die zuerst kommen

Beantwortet.

Gibt es in Dubai eine jährliche Grundsteuer für Immobilieneigentümer?

Nein. Dubai erhebt keine jährliche Grundsteuer im deutschen Sinn auf Immobilieneigentum. Es existiert eine einmalige DLD-Transfer-Fee von 4 % des Kaufpreises beim Erwerb sowie eine Housing-Fee von 5 % der Jahresmiete für genutzte Wohneinheiten, die monatlich über die DEWA-Rechnung erhoben wird. Eine wiederkehrende Vermögens- oder Grundsteuer existiert nicht.

Was ist die Dubai Housing Fee und wer zahlt sie?

Die Housing Fee beträgt 5 % der jährlichen Miete und wird über zwölf Monatsraten in der DEWA-Strom-Wasser-Rechnung berechnet. Sie wird strukturell vom Bewohner der Einheit getragen — bei vermieteten Wohnungen also vom Mieter, bei selbstgenutzten Wohnungen vom Eigentümer. Die Berechnung basiert auf der im Ejari-System registrierten Miete bzw. einem geschätzten Mietwert.

Welche laufenden Kosten trägt ein DACH-Eigentümer wirklich jährlich?

Drei Hauptpositionen: Service-Charges der Joint-Ownership-Community (community-spezifisch, abgewickelt über das Mollak-Portal), Cooling-Charges für District-Cooling oder DEWA-Strom-Wasser, und bei selbstgenutzten Einheiten die Housing-Fee von 5 % der Miete. Hinzu kommen Versicherung der Einheit, Property-Management bei Fernverwaltung und Wartungs-Rücklagen.

Müssen deutsche Investoren die Dubai-Immobilie in Deutschland besteuern?

Mieteinkünfte sind in Deutschland grundsätzlich auf Anlage V einkommensteuerpflichtig — seit der Aufhebung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den VAE Ende 2021 ohne Anrechnung einer ausländischen Steuer, weil Dubai selbst keine Einkommensteuer auf Mieten erhebt. Der Veräußerungsgewinn unterliegt der zehnjährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG. Eine deutsche Grundsteuer auf die Dubai-Immobilie fällt nicht an.

Ali Daioub