Insights · Deutsches Steuerrecht · Mai 2026
Dubai-Immobilie in Anlage V — Deklarationspflicht?
Ja — sofern Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland). Mieteinkünfte aus Dubai werden in Anlage V erklärt. Per DBA Deutschland-VAE 2010 stellt Deutschland diese Einkünfte frei — jedoch unter Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Veräußerungsgewinne sind nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Wie Anlage V konkret ausgefüllt wird
- Belegenheit: Land, Stadt, Adresse der Dubai-Immobilie
- Mieteinkünfte brutto: Bruttomieten in EUR (Stichtagskurs der Bundesbank zum Zuflusszeitpunkt)
- Werbungskosten: AfA, Service-Charges, Reparaturen, Versicherung, Reise zur Immobilie, ggf. Property-Management-Gebühren
- Steuer im Ausland: 0 % (Dubai erhebt keine Einkommensteuer auf Mieten)
- Eintrag im DBA-Feld: Vermerk DBA Deutschland-VAE 2010 — Freistellung unter Progressionsvorbehalt
Wechselkurs-Pflicht: monatliche Devisenkurse der Bundesbank oder Jahresdurchschnittskurs nutzen, konsistent über die Steuererklärung hinweg.
Rechenbeispiel Progressionsvorbehalt
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen Deutschland | EUR 100.000 |
| Dubai-Mieteinkünfte (netto nach Werbungskosten) | EUR 30.000 |
| Fiktive Bemessungsgrundlage für Steuersatzbestimmung | EUR 130.000 |
| Tarif-ESt auf EUR 130.000 (Grundtarif 2026, ohne Soli, ohne Kirchensteuer) | ca. EUR 44.300 (Steuersatz ca. 34,1 %) |
| Steuersatz auf EUR 100.000 = 34,1 % | ca. EUR 34.100 |
| Mehrbelastung vs. ohne Dubai-Einkünfte (ca. EUR 32.700 bei 32,7 %) | ~ EUR 1.400 |
Vereinfachte Beispielrechnung — exakte Werte aus Steuersoftware oder Steuerberater. Tarif 2026 vorbehaltlich finaler Verkündung.
Spekulationsfrist und Veräußerungsgewinne
§ 23 EStG: Private Veräußerungsgewinne aus Grundstücken sind steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre liegen. Innerhalb der Frist wäre der Gewinn theoretisch zu versteuern — doch DBA-VAE 2010 weist das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat (VAE) zu, der jedoch 0 % erhebt. Resultat: faktisch steuerfrei.
Ausnahme gewerblicher Grundstückshandel: Bei mehr als drei Objekten innerhalb von fünf Jahren droht die Umqualifikation in gewerbliche Einkünfte — dann greift Progressionsvorbehalt nicht mehr; voller deutscher Tarif inklusive Gewerbesteuer. Beratung mit Steuerberater vor dem dritten Objekt zwingend.
Wegzug aus Deutschland
- Aufgabe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt — Lebensmittelpunkt nach Dubai verlagern
- Letzte Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger für das Wegzugsjahr
- § 6 AStG nur relevant bei Wesentlichbeteiligungen an Kapitalgesellschaften — direkte Immobilieneigentümer nicht betroffen
- Anschließend nur beschränkte Steuerpflicht für deutsche Einkünfte (Mieten DE, Renten etc.)
- Dubai-Mieten dann steuerlich neutral in Deutschland — vorausgesetzt sauberer Wegzug-Nachweis
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Quellen
- DBA Deutschland-VAE 2010 (BGBl. 2011 II S. 538)
- Einkommensteuergesetz § 21 (Einkünfte aus VuV), § 23 (Spekulationsfrist), § 32b (Progressionsvorbehalt)
- Außensteuergesetz § 6 (Wegzugsbesteuerung)
- Bundeszentralamt für Steuern — DBA-Anwendung
- Deutsche Bundesbank — Devisenreferenzkurse
