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Insights · Erbrechts-Leitfaden für DACH · Mai 2026

Sharia-Erbrecht und Dubai-Immobilie — Non-Muslim-Opt-Out

Ohne registriertes Testament greift UAE Personal Status Law (Federal Law 28/2005). Für Muslime gelten Sharia-Quoten — Ehefrau 1/8 bei Kindern, Söhne doppelt vor Töchtern. Für Non-Muslime erlaubt Federal Decree-Law 41/2022 die Anwendung des Heimatrechts, doch nur ein registriertes DIFC- oder ADJD-Testament sichert reibungslosen Probate-Ablauf. Pflichtschritt für DACH-HNWI mit Kindern oder Ehepartner.

Was Sharia-Standard bedeutet — ohne Testament

UAE Federal Law 28/2005 kodifiziert die Sharia-Erbquoten. Bei verstorbenem männlichen Erblasser mit Ehefrau und Kindern:

  • Ehefrau: 1/8 des Nachlasses
  • Söhne: doppelter Anteil pro Sohn gegenüber jeder Tochter
  • Eltern: 1/6 falls noch lebend
  • Töchter ohne Söhne: maximal 2/3 zusammen — Rest fällt an erweiterte Familie (Brüder des Erblassers etc.)

Diese Quoten widersprechen typischen DACH-Erbstrukturen mit Ehegattenerbteil nach § 1931 BGB plus gemeinsames Testament (Berliner Testament). Ohne Opt-out drohen Konflikte mit Dubai-Gerichten und Einfrierung der Immobilie bis zur Klärung.

DIFC Wills versus ADJD Non-Muslim Wills

KriteriumDIFC WillsADJD Non-Muslim Wills
Gebühr SingleAED 10.000AED 950
Mirror Wills (Ehepaar)AED 15.000AED 1.900
GeltungsbereichAlle Emirate + Ras Al KhaimahAlle sieben Emirate
Probate-GerichtDIFC Courts (Common Law)Abu Dhabi Civil Court
SpracheEnglischArabisch / Englisch
Etablierungsjahr20152022

Wann welches Testament für DACH-Eigentümer

  • DIFC Wills für komplexe Strukturen — Holdings, Trusts, mehrere Immobilien, internationale Erben mit potenziellen Streitigkeiten.
  • ADJD Wills für einfache Strukturen — eine bis zwei Immobilien, klare Erbenkonstellation, Kostensensibilität.
  • Beide ausgeschlossen für Muslime — UAE-Personal-Status-Law greift zwingend, Opt-out nur über separates Heimatrechts-Verfahren möglich.

Was Sie konkret tun müssen

  1. Vermögensaufstellung Dubai-Assets (Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge).
  2. Beirat: deutscher Notar plus DIFC- oder ADJD-zertifizierter Anwalt.
  3. Testament aufsetzen — explizit nur UAE-Vermögen erwähnen, deutsches Testament unberührt.
  4. Registrierung bei DIFC oder ADJD inkl. Identitätsprüfung und Apostille-Übersetzung.
  5. Aufbewahrung Original + Notiz im deutschen Notariat.

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Quellen

M.Sc. Ali Daioub