Insights · DACH-Leitfaden · Mai 2026
Wie kann man in Dubai Immobilien kaufen als Deutscher?
Als deutscher Staatsbürger kannst du in Dubai Immobilien in ausgewiesenen Freehold-Zonen (z.B. Downtown, Dubai Marina, Palm Jumeirah) ohne Aufenthaltsgenehmigung kaufen. Erforderlich sind nur Reisepass-KYC, eine Anzahlung von 10–20 % und die Eintragung beim Dubai Land Department (DLD) gegen 4 % Transfergebühr. Ein Wohnsitz in den VAE ist nicht Pflicht — die strukturellen Konsequenzen sind im Detail unter Dubai-Immobilien kaufen ohne Residenz aufgeschlüsselt.
Die fünf Schritte im Detail
- Freehold-Zone wählen. Ausländer dürfen Eigentum nur in den vom Herrscher per Dekret 3/2006 freigegebenen Zonen erwerben — Downtown Dubai, Dubai Marina, Business Bay, Palm Jumeirah, JVC, Dubai Hills u.a. Eine strukturelle Einordnung, welche Stadtteile Dubais sich für Investoren strukturell unterscheiden, ergänzt diese Auswahl.
- KYC abschließen. Reisepass-Kopie, Wohnsitznachweis (≤ 3 Monate alt) und ein Nachweis der Mittelherkunft (Bundesbank-Meldepflicht ab 12.500 EUR) genügen.
- Reservation Form + Anzahlung. Bei Off-Plan-Allokationen 10–20 % via TT auf das Escrow-Konto des Entwicklers. Bei Secondary-Markt: 10 % an den Verkäufer. Wie hoch der tatsächliche Eigenkapitalbedarf je Zahlungsplan ausfällt, ist im jeweiligen Modell separat aufgeschlüsselt.
- Sale & Purchase Agreement (SPA). Notariell oder direkt beim DLD. Bei Off-Plan ist der SPA der Form 4 — gesetzlich vorgeschrieben.
- DLD-Eintragung. 4 % Transfergebühr + Verwaltungspauschalen (typisch ~580 AED). Titelurkunde („Title Deed") wird elektronisch ausgestellt. Die vollständige Aufstellung aller Gebühren beim Dubai-Immobilienkauf liegt separat vor.
- Laufende Haltekosten einrechnen. Ab Übergabe trägt der Eigentümer die jährliche Service-Charge-Last bei Dubai-Immobilien — Mollak-erfasst, Tower-spezifisch, mit deutlichem Branded-Aufschlag. Diese Position entscheidet die Netto-Rendite stärker als die Kaufnebenkosten.
Quellen
- Dubai Land Department, Procedures Guide
- UAE Dekret 3/2006 (Freehold-Zonen)
- Deutsche Bundesbank, AWV-Meldepflicht §67 ab 12.500 EUR
Die Fragen, die zuerst kommen
Beantwortet.
Kann ich als Deutscher in Dubai eine Immobilie kaufen?
Ja. Deutsche Staatsbürger dürfen in den ausgewiesenen Freehold-Zonen Dubais ohne Aufenthaltsgenehmigung Eigentum erwerben. Es gibt keine Beschränkung auf Anzahl oder Wert der Immobilien.
Welche Dokumente brauche ich?
Reisepass-Kopie, aktueller Wohnsitznachweis (max. 3 Monate alt) und ein Mittelherkunftsnachweis. Bei Beträgen ab 12.500 EUR Meldung an die Bundesbank gemäß AWV §67.
Welche Gebühren fallen beim Kauf an?
4 % DLD-Transfergebühr auf den Kaufpreis, eine Verwaltungspauschale (~580 AED) und gegebenenfalls 2 % Maklerprovision im Sekundärmarkt. Bei Off-Plan-Direktallokationen entfällt die Maklerprovision.
