Greift §6 AStG, wenn ein deutscher IT-Gründer nach dem Share-Deal-Exit in die VAE auswandert und eine Dubai- Immobilie hält?
§6 AStG erfasst stille Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften ab einer Beteiligungsquote von einem Prozent — beim Wegzug auf den Verkehrswert dieser Anteile, unabhängig vom tatsächlichen Verkauf. Für einen Gründer, der vor Closing in die VAE auswandert, greift die Norm auf den vollen Beteiligungswert. Die Dubai-Immobilie als unbewegliches Vermögen ist davon nicht erfasst. Saubere Sequenz für DACH-IT-Founder ist meist: Closing und §17- EStG-Versteuerung zuerst, dann Dubai-Strukturierung, dann gegebenenfalls Wegzug. Verbindliche Auskunft beim Finanzamt vor Strukturentscheidung.
Wie funktioniert die Investor-Variante des Golden Visa über eine Dubai-Immobilie und wann ist sie für einen IT-Gründer praktisch relevant?
Die Investor-Variante des Golden Visa der VAE knüpft die zehnjährige Aufenthaltsberechtigung an einen qualifizierenden Immobilien-Bestand mit definiertem Mindest-Eigenkapital-Anteil. Maßgeblich sind die Voraussetzungen der ICP-Behörde und der DLD in der jeweils aktuellen Fassung. Für einen IT-Gründer nach Exit praktisch relevant, wenn die Liquidität ohnehin in eine Sachwert-Allokation überführt wird und der Aufenthaltstitel den Lebensmittelpunkt-Wechsel unterstützt. Nicht relevant, wenn Visa-Frage über andere Routen — Free-Zone-Lizenz, Skill-Visa — bereits gelöst ist oder Property reiner Renditezweck ist.
Sind Earn-Out-Komponenten aus einem Share-Deal mit Off-Plan- Payment-Plänen kompatibel?
Strukturell ja. Ein typischer DACH-Tech-Earn-Out verteilt 20 bis 50 Prozent des Kaufpreises über zwei bis vier Jahre nach Closing an KPI-Trigger gebunden; Off-Plan-Payment-Pläne im 60/40- oder 50/50-Korridor verteilen die Kapitalbindung über 24 bis 36 Monate. Ein verantwortungsvoll dimensionierter Off-Plan-Erwerb nutzt typischerweise nur die fixe Closing- Komponente plus eine konservative Quote der Earn-Out- Erwartung — niemals den vollständigen Earn-Out-Cashflow. Schluss-Rate vollständig aus bereits realisiertem Cash bedienbar, ohne Abhängigkeit von noch nicht ausgezahlten Tranchen.
Macht eine Dubai-Allokation Sinn, wenn direkt nach dem Exit das nächste Venture aufgebaut wird?
Nur dann, wenn die Allokationsgröße eine zweistellige Prozent-Schwelle der Post-Tax-Liquidität nicht überschreitet und die Cash-Reserve für die nächste Venture-Phase strukturell intakt bleibt. Typischer Fehler nach Exit ist Re-Konzentration in dieselbe Risiko-Klasse, die das Wealth- Event hervorgebracht hat — Reinvestition in das Folge- Venture in zu hoher Quote ohne Diversifikations-Layer. Dubai-Immobilien sind Sachwert-Layer in einer nicht-EUR-, nicht-Tech-korrelierten Klasse — kein Tech-Investment- Substitut, keine Steuer-Lösung für das Folge-Venture.
Welche Off-Plan-Strukturen passen für einen IT-Gründer mit hoher Sofort-Liquidität nach Exit?
Mit Liquidität im hohen siebenstelligen bis achtstelligen Bereich verschieben sich die Optionen zu 20/80- oder Sofort-Bezahlt-Strukturen, die Entwickler-Rabatte im Korridor zwei bis acht Prozent freisetzen, sowie zu Sekundärmarkt-Adressen mit Sofort-Cashflow. Eine reine Sofort-Allokation nur dann sinnvoll, wenn Adresse, Mikromarkt und Service-Charge-Struktur einzeln überprüft sind — Liquidität ersetzt nicht die Due Diligence. Alternativ gestaffelte Allokation über zwei bis drei Adressen mit gemischten Payment-Plänen für Zeit- Diversifikation. Konkrete Verfügbarkeit ausschließlich entwicklerdirekt im Beratungsdokument.