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Insights · DACH-Steuerleitfaden · Mai 2026

Endet die deutsche Steuerpflicht nach 183 Tagen in Dubai?

Nein. Die 183-Tage-Regel ist ein DBA-Konzept, das für Deutschland selbst nicht als alleiniges Kriterium gilt. Entscheidend für das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 EStG sind § 8 AO (Wohnsitz) und § 9 AO (gewöhnlicher Aufenthalt > 6 Monate). Wer einen verfügbaren Wohnsitz in Deutschland behält oder sich mehr als sechs Monate dort aufhält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig — unabhängig davon, wie lange er in Dubai lebt.

Die drei Anknüpfungspunkte der deutschen Steuerpflicht

RechtsgrundlageAnknüpfungSchwelle
§ 8 AOWohnsitz: verfügbare Wohnung mit NutzungsabsichtKeine zeitliche Schwelle
§ 9 AOGewöhnlicher Aufenthalt> 6 Monate zusammenhängend
§ 1 EStGUnbeschränkte ESt-Pflicht greift bei einem der beidenWelteinkommen erfasst
§ 6 AStGWegzugsbesteuerung bei Aufgabe der unb. ESt-PflichtKapitalanteile ≥ 1 % o. > 500 TEUR

Was bedeutet das praktisch?

  • Der steuerliche Wegzug nach Dubai ist eine Statuswende, nicht eine Tageszählung. Erst wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen, entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht.
  • Eine bei den Eltern verfügbare Wohnung, ein Schlüssel zur Ferienwohnung oder eine nicht abgemeldete Mietwohnung können einen Wohnsitz begründen — selbst wenn man de facto in Dubai lebt.
  • Da das DBA Deutschland–VAE seit 2022 nicht mehr in Kraft ist, gibt es keinen vertraglichen "Tie-Breaker" — die Anknüpfung läuft rein nach deutschem nationalem Recht.
  • Bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht greift ggf. § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung) — Anteile an Kapitalgesellschaften werden mit ihrem gemeinen Wert besteuert.

Quellen

  • §§ 1, 6 EStG — Steuerpflicht / Welteinkommensprinzip
  • §§ 8, 9 AO — Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt
  • § 6 AStG (i.d.F. ATAD-UmsG, ab 01.01.2022) — Besteuerung bei Wegzug
  • BFH-Rechtsprechung zu § 8 AO (u.a. BFH I R 23/97, BFH I R 138/97) — verfügbare Wohnung mit Nutzungsabsicht

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein steuerlicher Rat. Die Anwendung im Einzelfall hängt von Wohnsitz, Familienstruktur und tatsächlicher Lebensführung ab. Vor dem Wegzug ist die Beratung durch einen DACH-Steuerberater mit Expertise im AStG zwingend.

M.Sc. Ali Daioub