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Insights · Recht & Vermietung · Mai 2026

Kündigung in Dubai — 12-Monats-Notice nach Law 33/2008

Article 25(2) des Dubai Law No. (33) of 2008 schützt Mieter mit einer 12-monatigen, notariell zugestellten Vorankündigungspflicht für Räumungskündigungen. Wer als DACH-Eigentümer eine Wohnung verkaufen oder selbst nutzen will, kann den Mieter nicht kurzfristig kündigen — auch nicht bei Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern keine der gesetzlich definierten Gründe vorliegt und keine 12-monatige Notice zugestellt wurde. Diese strukturelle Mieterschutz-Regelung kollidiert häufig mit DACH-Verkaufsplanungen und sollte vor Käufern-Übergabe der Immobilie in den Zeitplan integriert werden — siehe Verkaufsprozess aus Deutschland.

Die fünf zulässigen Kündigungsgründe nach Article 25(2)

GrundVoraussetzungBeweisanforderung
EigennutzungVermieter zieht selbst einEidesstattliche Erklärung; 2-Jahres-Sperre für Wiedervermietung
Nutzung durch AngehörigeVerwandte ersten GradesFamiliennachweis
VerkaufBeabsichtigter Verkauf der ImmobilieSPA oder Listing-Nachweis
Abriss / WiederaufbauBauliche Maßnahmen erfordern RäumungBehördliche Genehmigung / Dubai Municipality
Substantielle Renovierungbehördlich vorgeschriebene ArbeitenTechnisches Gutachten + Genehmigung

Notarielle Zustellung — die Formvorschrift

  • Notary Public Dubai oder eingeschriebener Brief mit Empfangsbestätigung sind die einzigen vom Rental Dispute Center akzeptierten Zustellungswege.
  • Die Vorankündigung muss den gesetzlichen Grund (einen der fünf) ausdrücklich nennen — pauschale Kündigungen werden verworfen.
  • WhatsApp, E-Mail oder mündliche Mitteilung erfüllen die Formvorschrift nicht und gefährden die Räumungsmöglichkeit am Rental Dispute Center.
  • Die 12-Monats-Frist läuft ab Zustellungsdatum, nicht ab Vertragsende. Eine im Mietvertrag enthaltene "12-monatige Kündigungsklausel" ersetzt die Pflicht zur separaten Notice nicht.

Vertragsverletzung — Article 25(1) als Sonderweg

  • Anhaltender Mietausfall trotz 30-Tage-Mahnung — Cheque-Bounce gemäß Schedule.
  • Untervermietung oder gewerbliche Nutzung (inkl. unerlaubte Holiday-Home-Vermietung).
  • Schaden an der Substanz oder gegen Mietzweck verstoßender Gebrauch.
  • Verstoß gegen behördliche Vorschriften.
  • Insolvenz oder Auflösung des juristischen Mieters.

Strategische Implikation für DACH-Vermieter

  • Verkaufsplanung mit Vorlauf — wer in 12 Monaten verkaufen will, muss heute kündigen.
  • Bei Renditenrechnung berücksichtigen: Renovierungen, die nicht behördlich vorgeschrieben sind, rechtfertigen keine Kündigung — Modernisierung im bewohnten Zustand erforderlich.
  • Vermietung an Familienangehörige oder hochwertige Mieter erhöht die Vertragsstabilität — RDC-Verfahren bei zahlungswilligem Mieter unwahrscheinlich.
  • Bei Fernverwaltung aus DACH sollte die Property-Management-Gesellschaft Vorlagen für Eigennutzungs- und Verkaufskündigungen vorhalten und Notar-Termine binnen 7 Tagen organisieren können.

Quellen

  • Dubai Law No. (33) of 2008 — Amending Law No. (26) of 2007, Article 25
  • Dubai Law No. (26) of 2007 — Regulating the Relationship between Landlords and Tenants
  • Dubai Decree No. (26) of 2013 — Rental Dispute Settlement Centre
  • Dubai Land Department — Tenancy Law Practice Notes

Hinweis: Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung. Konkrete Kündigungen sollten durch einen DACH-erfahrenen Dubai-Mietrechtsanwalt geprüft werden, bevor Notar-Zustellung erfolgt.

M.Sc. Ali Daioub