AXDStrategiegespräch

Insights · Steuern · Exit · Mai 2026

Muss ich den Verkaufsgewinn aus meiner Dubai-Immobilie in Deutschland versteuern?

Ja, innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG, sofern unbeschränkte deutsche Steuerpflicht besteht. Nach Ablauf der Frist ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Das DBA D-VAE 2010 (Art. 6) weist das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat zu — die VAE erheben keine Capital Gains Tax, somit greift nur die deutsche Spekulationssteuer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz bis 45 %.

Spekulationsfrist § 23 EStG — Übersicht

HaltedauerSteuerliche Behandlung in DESteuersatz
< 10 Jahre, vermietet/leerstehendVoll steuerpflichtig nach § 23 EStGPersönlicher ESt-Satz (bis 45 %)
< 10 Jahre, Eigennutzung in 2 letzten Jahren + VerkaufsjahrSteuerfrei nach § 23 Abs. 1 S. 3 EStG0 %
≥ 10 JahreSteuerfrei (Spekulationsfrist abgelaufen)0 %
Gewerblicher Grundstückshandel (≥ 3 Objekte in 5 J.)Voll betrieblich, unabhängig von FristESt + GewSt + ggf. USt

Was zählt zum Veräußerungsgewinn?

Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis − (Anschaffungskosten + nachträgliche Herstellungskosten + Werbungskosten). Anschaffungskosten umfassen Kaufpreis, DLD-Transfergebühr (4 %), Maklerprovision, Anwalt, Trustee-Fee. Werbungskosten beim Verkauf: Verkaufsmakler, Rechtsberatung, Notar/Conveyancer. Wechselkurs-Effekte gehen zum EZB-Referenzkurs am jeweiligen Stichtag in den Gewinn ein — Währungsgewinne/-verluste sind Teil des steuerpflichtigen Ergebnisses.

Off-Plan-Spezifika

  • Fristbeginn = Datum des Sales Purchase Agreement (SPA), nicht Handover.
  • Vorzeitige Resale-Übertragung (Off-Plan-Assignment vor Fertigstellung) zählt als steuerpflichtige Veräußerung innerhalb der Frist.
  • Vermarktete „Flip-Strategien" mit 18–36 Monaten Haltedauer fallen voll unter § 23 EStG.
  • Bei Erbschaft/Schenkung wird die Haltedauer des Rechtsvorgängers fortgeführt (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG) — wer 7 Jahre vor Schenkung gehalten hat, schenkt 3 Restjahre Frist mit.

DBA D-VAE 2010 — wer besteuert?

Nach Art. 6 DBA D-VAE 2010 hat der Belegenheitsstaat (VAE) das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen. Da die VAE keine Capital Gains Tax kennen, geht der Anspruch ins Leere. Deutschland besteuert über § 23 EStG bei unbeschränkter Steuerpflicht ergänzend. Ergebnis: nur deutsche Spekulationssteuer innerhalb der 10-Jahres-Frist, keine Doppelbesteuerung.

Praktische Implikationen für DACH-Investoren

Quellen

  • § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsfrist)
  • § 23 Abs. 1 S. 3 EStG — Eigennutzungs-Ausnahme
  • § 23 Abs. 3 S. 5 EStG — Freigrenze 1.000 € pro Jahr
  • § 32a EStG — Einkommensteuertarif
  • DBA Deutschland-VAE 2010, Art. 6 — Belegenheitsprinzip
  • BFH-Urteil IX R 22/13 — Drei-Objekt-Grenze gewerblicher Grundstückshandel

Hinweis: Wechselkurs-Ermittlung, Behandlung von Off-Plan-Assignments, Eigennutzung-Nachweis und gewerblicher Grundstückshandel erfordern Einzelfall-Prüfung. Strukturierung mit einem deutschen Steuerberater abklären.

M.Sc. Ali Daioub