In der DACH-Ärzte-Mandantschaft, die AXD seit 2024 begleitet, taucht dasselbe Bild wiederholt auf: Ein Arzt — Anfang fünfzig, Praxis verkauft oder kurz vor Verkauf, Versorgungswerk-Anwartschaft solide, Liquiditätssprung im siebenstelligen Bereich — fragt nach Dubai-Off-Plan, ohne dass §6 AStG vorher belastbar gerechnet wurde.
§6 AStG (Außensteuergesetz) erfasst stille Reserven in wesentlichen Beteiligungen beim Wegzug aus Deutschland. Für eine GmbH-strukturierte Praxis kann das relevant werden; für eine klassische Einzelpraxis-Veräußerung liegt der Fall anders. Beide Konstellationen verlangen die Antwort auf die gleiche Frage zuerst: Welcher Veräußerungstatbestand wann, mit welcher Wahlrechtsoption, und wie verhält sich das zum geplanten Wegzugszeitpunkt.
„Wir wollten Dubai-Immobilien anschauen — und der Steuerberater hat dann erst gefragt, wann eigentlich der Praxisverkauf bezahlt wird." So formuliert es ein Mandant aus dem Frühjahr 2026. Die Reihenfolge ist umkehrbar: erst Steuerlage strukturieren, dann Off-Plan-Allokation diskutieren.
