Die DACH-Anwaltsmandantschaft, die AXD seit 2024 begleitet — Partner mittelgroßer Kanzleien, niedergelassene Fachanwälte, Syndikus-Anwälte in der Industrie — formuliert dieselbe Beobachtung in unterschiedlichen Worten: Im Mandat strukturiert man fremdes Vermögen über mehrere Jurisdiktionen, Asset-Klassen und Haftungskörper hinweg. Das eigene Privatvermögen liegt häufig vollständig in einer einzigen Rechtsordnung — Konten, Immobilie, Versorgungswerk, gegebenenfalls Partner-Beteiligung.
Die juristische Antwort auf Konzentrationsrisiko ist Diversifikation. In der Vermögensallokation eines DACH-Anwalts heißt das nicht nur Asset-Klassen, sondern auch Jurisdiktionen, Währungen und Rechtsordnungen. Die Vermögensabgabe-Debatte im deutschen Bundestagswahlkampf 2025, die wiederholten Lastenausgleichs-Anfragen an die Wissenschaftlichen Dienste und die jüngeren Studien zur Schieflage einzelner Versorgungswerke (vgl. ABV-Geschäftsbericht 2024, BRAK-Stellungnahmen 2024–2025) sind nicht hysterisch — sie sind Datenpunkte für die Risikomatrix.
„Ich würde meinem Mandanten nie raten, alles in einer Jurisdiktion zu halten. Ich tue es selbst." So formuliert es ein Kanzleipartner aus dem Frühjahr 2026. Die Frage ist nicht, ob Diversifikation, sondern wie sie strukturiert wird, ohne den Anschein eines Wegzugs zu erwecken, der die deutsche Steuerpflicht ungewollt aufrechterhält.
